Allgemeine Geschäftsbedingungen – Ferienwohnung Eberle Rimpar, Friedrich-Ebert-Str. 11, 97222 Rimpar

 

Die Ferienwohnung Am Schloß in Rimpar betreibt Familie Eberle und vermietet diese privat an Feriengäste.

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Anmietung und Nutzung der Ferienwohnung sowie für alle weiteren in Anspruch genommenen Leistungen.

 

1 Vertragsgegenstand

1. 2. * Der Vermieter verpflichtet sich, dem Gast eine einwandfrei gepflegte und vertragsgemäß ausgestattete Ferienwohnung ohne Mängel zur Verfügung zu stellen.

1.3. * Die Ferienwohnung steht dem Gast zw.12.00 und 18.00 Uhr (je nach Vereinbarung) des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Bei Anreise nach 18.00 Uhr ist der Schlüssel in Maidbronn/Rimpar abzuholen.

1.4. * Die Ferienwohnung ist am Abreisetag bis spätestens um 10.00 Uhr zu räumen.

1.5. * Der Vermieter behält sich vor, die anreisende und die in der Fewo wohnende Personenzahl zu prüfen, da diese aufgrund der bestehenden gesetzlichen Meldepflicht, der in der Buchungsbestätigung angegebenen Personenanzahl entsprechen muss.

 

2 Vertragsabschluss:

2.1. * Der Vertrag über das Anmieten der Ferienwohnung und das Anerkennen der AGB kommt zustande durch eine Buchung des Gastes per email oder Telefon durch eine Buchungsbestätigung, die vom Vermieter aufgrund eines telefonischen Auftrags oder eines formlosen e-Mail-Auftrags des Gastes online oder per Post an den Mieter verschickt wird und vom Mieter termingerecht unterzeichnet zurückgesandt wird.

2.2. * durch die Zahlung per Vorkasse oder Barzahlung bei Ankunft des Gastes

2.3. * durch Schlüsselübergabe und Inanspruchnahme der Wohnräume.

2.4. * durch Unterzeichnen des Anmeldeformulars und Buchungsbestätigung vor Ort oder Buchung per e-mail ohne Unterschrift bei Spontananreisen und Buchungen. Hier gilt die schriftliche Zusicherung als Bestätigung für beide Seiten.

 

3 Haftung des Gastes

3.1. * Der Mieter haftet für Schäden, die er während des Aufenthaltes verursacht. Schäden sind unmittelbar, noch während des Aufenthaltes zu melden, damit umgehend Reparaturen vorgenommen werden können oder evtl. Ersatz beschafft werden kann. Dies gilt auch für Schäden die durch Nichteinholen der Markise am Balkon oder Sonnenrollos an den Fenstern oder offen gelassene Fenster bei Verlassen der Wohnung entstehen.

3.2. * Schäden, die verschwiegen und erst nach Abreise bei der Reinigung bemerkt werden, können dem Mieter nachträglich in Rechnung gestellt werden.

3.3. Sollten nach Abreise hauseigene Wäschestücke oder andere Gegenstände fehlen, mit denen die Fewo nachweislich ausgestattet wurde, können diese dem Gast ebenfalls nachträglich in Rechnung gestellt werden.

Grundlagen für die Berechnung sind die nachweisbaren Preise der Zulieferfirmen/örtlichen Geschäfte des Vermieters. Persönliche Gegenstände werden nicht nachversandt.

3.4. * Der Mieter haftet für die ordnungsgemäße Rückgabe des Wohnungsschlüssels. 2 Personen erhalten 1 Schlüsselsatz, ab 3 Personen erhalten 2 Schlüsselsätze. Bei Verlust sind die Kosten für einen Austausch des Sicherheitsschlosses inkl. 8 Schlüsseln & und Wohnungsschloss inkl. 6 Wohnungsschlüssel vom Mieter zu tragen, bei Mitnahme die Kosten der Rücksendung sind ebenfalls vom Mieter zu tragen. Wenn hierdurch eine Vermietung aufgrund rechtlicher Gründe nicht möglich ist, sind die Ausfallkosten ebenfalls vom Mieter zu tragen.

3.5. * Bei Aufenthalt länger als 14 Nächte erfolgt eine Kontrolle des Wohnungszustandes im 7-tägigen Rhythmus, auch außerhalb des Bettenwechsels. Eine sofortige Kündigung bei extremer Verschmutzung behält sich der Vermieter vor.

3.6. * Bei extremer Verschmutzung der Wohnung nach Verlassen der Wohnung, behält sich der Vermieter vor, eine Rechnung über zusätzliche Reinigungskosten zu stellen.

 

4 Besondere Pflichten

4.1. * Der Gast verpflichtet sich, keine Tiere ohne ausdrücklicher Erlaubnis durch den Vermieter in die Fewo aufzunehmen, oder dort zu beherbergen.

4.2. * Die Ferienwohnung ist eine Nichtraucherwohnung. Bei Zuwiderhandlungen ist der Vermieter zur sorfortigen und außerordentlichen Kündigung des Mietverhältnisses berechtigt. Der Vermieter wird die Fewo unmittelbar nach Räumung außerplanmäßig mit Spezialmitteln und Ozongerät reinigen lassen. Hierfür werden dem Gast zusätzlich die Reinigungskosten wie auch Reparaturen für z.B. Brandflecken/-löcher o.ä. oder notwendige Neuanschaffungen je nach Umfang in Rechnung gestellt.

4.3. * Der Gast verpflichtet sich, die Hausordnung einzuhalten und vor Abreise das Geschirr abzuwaschen, den Grill zu reinigen, Lebensmittelreste sowie Müll getrennt zu entsorgen und die Ferienwohnung besenrein zu verlassen. Falls eine übermäßige Entsorgung notwendig ist, wird eine Rechnung an den Mieter gestellt.

4.4. * Für die Fewo steht ein PKW-Abstellplatz kostenlos zur Verfügung. Der Gast verpflichtet sich, nur den angewiesenen Parkplatz in Anspruch zu nehmen. Für weitere Stellplätze, müssen öffentliche Parkflächen genutzt werden.

 

5 Rücktritt des Gastes

5.1. * Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

5.2. * Der Rücktritt muß in jedem Fall schriftlich erfolgen.

5.3. * Nimmt der Gast die gebuchte Fewo nicht in Anspruch, kann der Vermieter eine angemessene Entschädigung verlangen. (bis 14 Tage vor Anreise 20%, bei kurzfristigem Rücktritt bis 2 Tage vor Anreise 60% des Preises (dies gilt auch bei Nichterscheinen)

 

6 Preise und Zahlungsbedingungen

6.1. * Der Gast ist verpflichtet, die für die Nutzung der Ferienwohnung/Ferienhauses und die von ihm in Anspruch genommenen Leistungen die vereinbarten Preise zu zahlen. Diese ergeben sich aus der Buchungsbestätigung oder der schriftlichen Vereinbarung (auch per email möglich). Bei sehr kurzfristiger Anreise innerhalb 24 Std. gilt auch eine telefonische Absprache als verpflichtend.

6.2. * Die vereinbarte Zahlung in bar bei Ankunft oder nach Vereinbarung per Vorkasse ist einzuhalten.

6.3.. * Eine verspätete Anreise oder eine frühzeitige Abreise entbindet den Gast nicht von der vollständigen Zahlung des zuvor vereinbarten Komplettpreises.

6.4. * Der Gast ist jederzeit bei Anfrage über die Zahlung der Miete nachweispflichtig.

 

7 Erfüllungsort / Rechtswahl / Gerichtsstand

Sofern sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort die Adresse der Ferienwohnung, Friedrich-Ebert-Str.11, 97222 Rimpar. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt.

 

8 Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere Regelungen dieser AGBs unwirksam sein, so bleiben die übrigen Regelungen von der Unwirksamkeit unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelungen gelten die allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen.

 

Datenschutz: Wir übermitteln personenbezogene Daten an Dritte nur dann, wenn dies im Rahmen der Vertragsabwicklung notwendig ist, etwa an das mit der Zahlungsabwicklung beauftragte Kreditinstitut. Eine weitergehende Übermittlung der Daten erfolgt nicht bzw. nur dann, wenn Sie der Übermittlung ausdrücklich zugestimmt haben. Eine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte ohne ausdrückliche Einwilligung, etwa zu Zwecken der Werbung, erfolgt nicht.Grundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, der die Verarbeitung von Daten zur Erfüllung eines Vertrags oder vorvertraglicher Maßnahmen gestattet.

Die dem Zustandekommen einer Buchung stimmen Sie dem Datenschutz in der oben genannten Form zu!

 

Inhaber:

 

Frank Eberle

Am Guggenloch 1

97222 Rimpar-Maidbronn

Tel: 0152-31995354

e-mail: fewo-eberle@gmx.de

 

Bankverbindung

IBAN: DE02 7905 0000 0047 7139 20

BIC: BYLADEM1SWU bei der Sparkasse Mainfranken

 

Bitte beachten Sie:  

 

Seit November 2015 gibt es das Bundesmeldegesetz. Dies verpflichtet Gastgeber, persönliche Daten der Gäste,  ordnungsgemäß aufzunehmen und für einen gewissen gesetzlichen Zeitraum aufzubewahren. Dies dient vorallem der statistischen Erfassung sowie der Arbeit von Polizei und Behörden. 

Gemäß §29 und 30 des Bundesmeldegesetzes (BMG) besteht die Pflicht zur Anmeldung der Gäste für alle Beherbergungsbetriebe in Deutschland, auch für Ferienwohnungen.

Bei ausländischen Gästen wir der Reisepass oder Personalausweis benötigt.

 

 

Hausordnung


Liebe Gäste!
Sie verbringen Ihren Urlaub in einer privaten Ferienwohnung. Wir haben uns mit der Einrichtung Mühe gegeben und hoffen, dass Sie einen wunderschönen Urlaub hier in unserer Ferienwohnung verbringen.
Durch eine ordentliche Behandlung der Wohnung helfen Sie uns auch in Zukunft, Ihnen eine schöne Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen.
In der nachstehenden Hausordnung wird beschrieben, wie wir uns den Umgang mit der Wohnung und dem Inventar vorstellen. Die gesetzlich vorgegebenen Ruhezeiten sind zwischen 12.00-15.00 Uhr und ab 22.00 Uhr-07.00 Uhr sind dringlich einzuhalten!
Allgemein:
Sollten Sie irgendetwas in der Einrichtung vermissen oder Sie brauchen Hilfe, wenden Sie sich vertrauensvoll an uns. Sämtliche Dinge, die sich in der Ferienwohnung befinden oder dazugehören, dürfen und sollen von den Gästen benutzt werden. Bitte gehen Sie mit der gesamten Einrichtung und dem Inventar sorgsam um. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und dafür Sorge zu tragen, dass auch seine Mitreisenden, die Mietbedingungen einhalten.
Küche:
Bitte beachten Sie, dass Geschirr nur im sauberen Zustand wieder in die Schränke eingeräumt wird, gleiches gilt auch für Besteck, Töpfe und Geräte, die Sie benutzt haben.
Der Geschirrspüler ist vor der Abreise zu leeren!
Müll:
Da wir zur Mülltrennung verpflichtet sind, bitten wir Sie, uns dabei zu helfen. Fragen zur Entsorgung entnehmen Sie aus der Informationsbroschüre des Team Orange. Getrennt wird nach Hausmüll - schwarze Tonne - , Papier - blaue Tonne -, Bio - braune Tonne-  und Sondermüll -gelber Sack-. Die Mülltonnen befinden sich im Hof .
An die Raucher:
Das Rauchen ist in unserer Ferienwohnung grundsätzlich verboten. Beschädigungen wie Brandflecken und Löcher in oder an Möbeln, Fußböden, Bettwäsche, Tischdecken usw. haben zur Folge, dass wir dies Ihnen zum Wiederbeschaffungswert in Rechnung stellen müssen. Dies ist keineswegs im Mietpreis enthalten. Daher darf bei uns, nur auf dem Balkon oder im Garten geraucht werden, dort steht auch ein Aschenbecher bereit. (siehe AGBs)
Schlüssel:
Bei den Schlüsseln zu Ihrer Ferienwohnung gibt es auch einen passenden für die Haustüre. Bitte geben Sie Ihre Schlüssel nicht aus der Hand. Bei Verlust der Schlüssel haftet der Mieter, siehe AGB
Beschädigung:
Niemand beschädigt absichtlich Sachen, es kann jedoch jedem passieren, dass einmal etwas kaputt geht. Der Mieter ist verpflichtet, jeden Schaden dem Vermieter zu melden. Der Mieter haftet bei größeren Beschädigungen in Höhe der Wiederbeschaffungskosten.
Sorgfaltspflicht:

Fenster und Türen sind beim Verlassen der Wohnung zu schließen, Sonenrollos und Markise einzuholen, um Schäden die durch Unwetter entstehen können zu vermeiden. Der Vermieter haftet nicht für Wertgegenstände des Mieters.

Im Mietpreis sind die Übernachtungskosten inkl. Bettwäsche und Handtücher enthalten. Sonstiger Hausrat (auch Toilettenpapier, Spülmittel, Gewürze u. ä.) ist ausdrücklich im Preis nicht enthalten.
Die Wohnung ist in einem besenreinen, aufgeräumten und Müll entsorgten Zustand zu verlassen. Speisereste und sonstige mitgebrachte Dinge sind mitzunehmen!
Wir wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt, viel Spaß, Entspannung und Erholung. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

Mit der Buchung der Ferienwohnung wurden die AGBs und die Hausordnung anerkannt.